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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1.
Allgemeine Bestimmungen
1
Herr Sven Haus (im Folgenden „SH-Fahrzeugtechnik“) bieten über eine eigene
Homepage unter der Domain
http://www.sh-fahrzeugtechnik.de
vor allem Kfz Teile und Zubehör zum Kauf an. Es gelten für sämtliche über
die Homepage begründeten Geschäftsbeziehungen die hier vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Kunden im Sinne vorliegender AGB sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
Als Verbraucher anzusehen ist jede natürliche Person, mit der in
Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Als Unternehmer anzusehen ist jede natürliche oder juristische Person oder
rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten
wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die innerhalb der Homepage von SH-Fahrzeugtechnik aufgeführten Produkte
und Leistungen stellen keine SH-Fahrzeugtechnik bindenden Angebote dar; es
handelt sich vielmehr um die Aufforderung zur Abgabe eines Angeboten
darstellt
Durch Absendung der Bestellung über Mail oder Telefon gibt der Kunde eine
verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den
Zugang dieser Bestellung wird SH-Fahrzeugtechnik dem Kunden unverzüglich
per E-Mail bestätigen.
Der Kaufvertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch
SH-Fahrzeugtechnik zustande.
SH-Fahrzeugtechnik übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor,
sich im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung
durch Zulieferer von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu
lösen. Die Verantwortlichkeit von SH-Fahrzeugtechnik für Vorsatz oder
Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB gemäß Ziffer
8.) bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur
teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird SH-Fahrzeugtechnik den Kunden
unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung
unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
3. Widerrufsrecht und –folgen
Verbrauchern steht nach den Vorschriften des Fernabsatzrechts in Bezug auf
gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder durch
Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem
Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht
jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher. Bei
der Berechnung der Frist wird der Tag, zu dem die Widerrufsbelehrung in
Textform mitgeteilt worden ist bzw. der Tag des Eingangs der
Warenlieferung beim Verbraucher nicht mitgerechnet. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SH-Fahrzeugtechnik
Inhaber Sven Haus
Albert-Schweitzer-Str.22
65462 Ginsheim-Gustavsburg/Deutschland
E-Mail: Info@sh-fahrzeugtechnik.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen
Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss
er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht
vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt
und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige
Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten
der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls
ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.
Das Widerrufsrecht besteht entsprechend der Vorschrift des § 312 d Abs. 4
BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger
vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Im übrigen wird auch und insbesondere auf §357 Abs. 1 BAG und § 357 III
BAG hingwiesen
4. Preise, Liefer- und Versandkosten, Zahlungsbedingungen
Bei den in den Angeboten angeführten Kaufpreisen handelt es sich um
Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich
anfallender Steuern. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden
Lieferungen weitere Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu
zahlen sein.
Die Kaufpreise gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
ist – ohne Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren
fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an; deren Höhe richtet
sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben.
Der Kunde verpflichtet sich im Fall einer vereinbarten Vorausüberweisung
dazu, die Summe spätestens zehn Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung
ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist die Gutschrift des Betrages bei
SH-Fahrzeugtechnik.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch SH-Fahrzeugtechnik anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurück-behaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Liefer- und Versandbedingungen, Gefahrübergang
Die Auslieferung erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes
vereinbart ist, gegen Vorauskasse und auf dem Versandweg an die vom Kunden
angegebene Lieferanschrift; auch eine Selbstabholung gegen Barzahlung ist
möglich.
Ist eine Versendung der gekauften Artikel vereinbart, erfolgt diese
spätestens innerhalb von acht Werktagen nach dem Zahlungseingang (bei
Vorausüberweisung) bzw. nach dem Zustandekommen des Vertrages (bei
Nachnahmelieferungen). Der Kunde versichert, dass die hinterlegte
Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund
unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der
Versendung entstehen, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
einer verkauften Sache geht bei Lieferungen an Unternehmer mit der
Übergabe an den Kunden selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete
Transportperson über.
Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets erst mit
der Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme
gerät.
6. Eigentumsvorbehalt
SH-Fahrzeugtechnik behält sich das Eigentum an verkauften Sachen bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
7. Gewährleistungsbedingungen
Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind über die oben
angeführten Kontaktdaten an SH-Fahrzeugtechnik zu richten. Im Übrigen
gelten die nachstehenden Gewährleistungsbestimmungen.
Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine
unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind.
Gleiches gilt für einen sog. gewollten Verschleiß.
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln
an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf
Nacherfüllung.
Der Verbraucher hat insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; SH-Fahrzeugtechnik ist
aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Gegenüber Unternehmern leistet SH-Fahrzeugtechnik für Mängel der Ware
zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel ohne Zustimmung von
SH-Fahrzeugtechnik unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte
beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig durch eine solche
Selbstvornahme angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach
seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung
herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt),
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der
Kunde Schadensersatz, so gelten diesbezüglich die Haftungsbeschränkungen
nach Ziffer 8.) dieser AGB.
Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln beträgt
zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, für die Rechte eines Unternehmers ein
Jahr ab Ablieferung der Ware. Mit diesen Fristen verbundene
Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit SH-Fahrzeugtechnik gemäß
den Haftungsbestimmungen nach Ziffer 8.) dieser AGB haftet oder es um das
dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des
Liefergegenstandes verlangt werden kann.
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten
Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die
rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
Für die bei der Verwendung im Straßenverkehr erforderliche TÜV-Abnahme von
Zubehör und Umbausätzen übernehmen wir keine Haftung. Jegliche Haftung der
von
uns nicht hergestellten Umbausätze und vom Zubehör lehnen
wir ab. Die Haftung geht an den jeweiligen Hersteller über.
Sonderanfertigungen sowie speziell abgestimmte Tuningchips,
Spezialumbauten im Motor- und Karosseriebereich sind vom Umtausch generell
ausgeschlossen.
Der Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im
öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in den
Kfz-Papieren eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder
Dritter aus Unfällen
jeglicher Art gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen
8. Haftungsbestimmungen
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet SH-Fahrzeugtechnik
uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist
beruhen. Darüber hinaus haftet SH-Fahrzeugtechnik uneingeschränkt für
Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften,
wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme
von Garantien.
Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 8 erfasst werden und die durch
einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet
SH-Fahrzeugtechnik, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von
Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
Dabei beschränkt sich die Haftung von SH-Fahrzeugtechnik auf die
vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die
weder von Ziffer 8.1 noch 8.2 erfasst werden (sog. unwesentliche
Vertragspflichten) haftet SH-Fahrzeugtechnik gegenüber Verbrauchern – dies
begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die
den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen,
gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch
zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Unternehmer und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland oder ist sein Wohnsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz
von SH-Fahrzeugtechnik. Die Befugnis von SH-Fahrzeugtechnik, auch das
Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt
hiervon unberührt.
Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so lässt dies den Bestand der übrigen Klauseln unberührt.
Anstelle der unwirksamen Klauseln tritt gesetzliche Regelung.
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