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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeine Bestimmungen

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Herr Sven Haus (im Folgenden „SH-Fahrzeugtechnik“) bieten über eine eigene Homepage unter der Domain

http://www.sh-fahrzeugtechnik.de


vor allem Kfz Teile und Zubehör zum Kauf an. Es gelten für sämtliche über die Homepage begründeten Geschäftsbeziehungen die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Kunden im Sinne vorliegender AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Als Verbraucher anzusehen ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Als Unternehmer anzusehen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


2. Zustandekommen des Vertrages

Die innerhalb der Homepage von SH-Fahrzeugtechnik aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine SH-Fahrzeugtechnik bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung zur Abgabe eines Angeboten darstellt
Durch Absendung der Bestellung über Mail oder Telefon gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung über die in diesem enthaltenen Artikel ab. Den Zugang dieser Bestellung wird SH-Fahrzeugtechnik dem Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen.

Der Kaufvertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch SH-Fahrzeugtechnik zustande.

SH-Fahrzeugtechnik übernimmt kein Beschaffungsrisiko und behält sich vor, sich im Fall nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen. Die Verantwortlichkeit von SH-Fahrzeugtechnik für Vorsatz oder Fahrlässigkeit nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB gemäß Ziffer 8.) bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird SH-Fahrzeugtechnik den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

3. Widerrufsrecht und –folgen

Verbrauchern steht nach den Vorschriften des Fernabsatzrechts in Bezug auf gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:

Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher. Bei der Berechnung der Frist wird der Tag, zu dem die Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt worden ist bzw. der Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Verbraucher nicht mitgerechnet. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

SH-Fahrzeugtechnik
Inhaber Sven Haus
Albert-Schweitzer-Str.22
65462 Ginsheim-Gustavsburg/Deutschland
E-Mail: Info@sh-fahrzeugtechnik.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.

Das Widerrufsrecht besteht entsprechend der Vorschrift des § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Im übrigen wird auch und insbesondere auf §357 Abs. 1 BAG und § 357 III BAG hingwiesen


4. Preise, Liefer- und Versandkosten, Zahlungsbedingungen

Bei den in den Angeboten angeführten Kaufpreisen handelt es sich um Endpreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Steuern. Im Einzelfall können bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.

Die Kaufpreise gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an; deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben.

Der Kunde verpflichtet sich im Fall einer vereinbarten Vorausüberweisung dazu, die Summe spätestens zehn Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen. Maßgeblich ist die Gutschrift des Betrages bei SH-Fahrzeugtechnik.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch SH-Fahrzeugtechnik anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurück-behaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


5. Liefer- und Versandbedingungen, Gefahrübergang

Die Auslieferung erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gegen Vorauskasse und auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift; auch eine Selbstabholung gegen Barzahlung ist möglich.

Ist eine Versendung der gekauften Artikel vereinbart, erfolgt diese spätestens innerhalb von acht Werktagen nach dem Zahlungseingang (bei Vorausüberweisung) bzw. nach dem Zustandekommen des Vertrages (bei Nachnahmelieferungen). Der Kunde versichert, dass die hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, so hat der Kunde diese zu ersetzen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer verkauften Sache geht bei Lieferungen an Unternehmer mit der Übergabe an den Kunden selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.

Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.


6. Eigentumsvorbehalt

SH-Fahrzeugtechnik behält sich das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.


7. Gewährleistungsbedingungen

Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind über die oben angeführten Kontaktdaten an SH-Fahrzeugtechnik zu richten. Im Übrigen gelten die nachstehenden Gewährleistungsbestimmungen.

Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind. Gleiches gilt für einen sog. gewollten Verschleiß.

Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung.

Der Verbraucher hat insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; SH-Fahrzeugtechnik ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Gegenüber Unternehmern leistet SH-Fahrzeugtechnik für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Mangel ohne Zustimmung von SH-Fahrzeugtechnik unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig durch eine solche Selbstvornahme angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten diesbezüglich die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 8.) dieser AGB.

Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit SH-Fahrzeugtechnik gemäß den Haftungsbestimmungen nach Ziffer 8.) dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.

Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.

 

Für die bei der Verwendung im Straßenverkehr erforderliche TÜV-Abnahme von Zubehör und Umbausätzen übernehmen wir keine Haftung. Jegliche Haftung der von
uns nicht hergestellten Umbausätze und vom Zubehör lehnen
wir ab. Die Haftung geht an den jeweiligen Hersteller über.

Sonderanfertigungen sowie speziell abgestimmte Tuningchips, Spezialumbauten im Motor- und Karosseriebereich sind vom Umtausch generell ausgeschlossen.

 Der Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in den Kfz-Papieren eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter aus Unfällen
jeglicher Art gegen den Verkäufer sind ausgeschlossen


8. Haftungsbestimmungen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet SH-Fahrzeugtechnik uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet SH-Fahrzeugtechnik uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 8 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet SH-Fahrzeugtechnik, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von SH-Fahrzeugtechnik auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 8.1 noch 8.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet SH-Fahrzeugtechnik gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

Ist der Kunde Unternehmer und hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder ist sein Wohnsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SH-Fahrzeugtechnik. Die Befugnis von SH-Fahrzeugtechnik, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies den Bestand der übrigen Klauseln unberührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln tritt gesetzliche Regelung.